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Info und häufig gestellte Fragen

Häufig gestellte Fragen zu Massagen

Indikationen und Kontraindikationen

1. Kann ich meine Massagen über die Krankenkasse abrechnen?

Nein, eine Kassenabrechnung für Massagen ist generell nicht möglich. Die Kosten müssen privat getragen werden.

2. Bin ich bei einer Massage komplett entkleidet?

Nein, während einer Massage bleiben Sie in der Unterwäsche. Der Körper wird mit Handtüchern und einer Decke bedeckt, sodass nur die Bereiche freigelegt werden, die gerade massiert werden.

3. Handelt es sich bei Wellnessmassagen um erotische Massagen?

Nein, Wellnessmassagen sind nicht erotisch. Ihr Hauptzweck besteht darin, die Entspannung zu fördern und Stress abzubauen.

4. Werden Diagnosen gestellt?

Als Masseur stelle ich keine medizinischen Diagnosen und gebe auch keine Heilungsversprechen. Mein Fokus liegt auf der Durchführung der Massage zur Förderung des Wohlbefindens.

Indikationen für Massagen

Massagen können unter verschiedenen Umständen sehr hilfreich sein. Zu den Indikationen gehören:

  • Schmerzhafte Muskulatur: Massagen sind besonders wirksam bei schmerzhaft verspannter periartikulärer Muskulatur, wie sie beispielsweise bei Omarthrose (Schultergelenksarthrose) und Coxarthrose (Hüftgelenksarthrose) vorkommt.
  • Hypertone Muskulatur: Hierunter fallen Verspannungen im Lumbalbereich (unterer Rücken) sowie im Schulter-Nacken-Bereich.
  • Obstipation: Die Colonmassage kann bei Verdauungsproblemen helfen.
  • Nachbehandlung von Narben: Massagen können hilfreich sein, um die Beweglichkeit und das Erscheinungsbild von Narben zu verbessern.

Zusätzlich können Massagen zur Entspannung bei psychosomatischen Erkrankungen eingesetzt werden und ergänzend in der Schmerztherapie angewandt werden. Bei Leistungssportlern dienen Massagen der Entmüdung der Muskulatur.

Kontraindikationen für Massagen

Es gibt bestimmte Situationen, in denen Massagen vermieden werden sollten:

Lokale Kontraindikationen:

  • Frische Verletzungen des Bewegungsapparates oder Muskelrisse.
  • Knochenverletzungen und Frakturen bis zur 6. Woche nach der Verletzung.
  • Akute Thrombosen und entzündliche Hauterkrankungen (z.B. Ekzeme).

Systemische Kontraindikationen:

  • Ausgeprägte Osteoporose.
  • Antikoagulation und fieberhafte oder infektiöse Erkrankungen.
  • Risikoschwangerschaften.

Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sollten Sie dennoch überlegen, eine Massage in Anspruch zu nehmen, klären Sie bitte im Vorfeld mit Ihrem behandelnden Arzt ab, ob in Ihrem speziellen Fall eine Massage sinnvoll ist.

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